Auf dem Stockkämpen Friedhof können Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ohne Gestaltungsmöglichkeit (Rasengräber) erworben werden. Die entsprechenden Preise können der Friedhofsgebührensatzung entnommen werden. Die Ruhefrist auf unserem Friedhof beträgt 30 Jahre.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Pfarrbüro oder den Friedhofsausschuss.