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Taufe

 

 

Wenn die Taufe des eigenen Kindes ansteht, kommen bei den Eltern unzählige Fragen auf. Auf 15 häufig gestellte Fragen antwortet katholisch.de hier in einer kurzen und übersichtlichen Liste. Alles weitere zum Ablauf der Taufe klären Sie mit dem Pfarrbüro bzw. mit dem Priester.

1.      Was passiert eigentlich bei der Taufe?

Die Tauffeier beinhaltet eine Fülle an Symbolen und Elementen, die verdeutlichen sollen, was bei diesem Sakrament geschieht. Das zentrale und wichtigste Element ist das Übergießen des Täuflings mit gesegnetem Wasser, während die Taufformel gesprochen wird: "N. (Name des Täuflings), ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Das Übergießen ist ein Zeichen dafür, dass der Täufling mit Jesus Christus stirbt. Das Herausheben aus dem Taufbecken symbolisiert, dass der Täufling mit ihm aufersteht. Nach der Taufe ist der Täufling daher ein "neuer Mensch", der für immer in die Beziehung mit Jesus Christus hineingenommen ist. Er ist nun Mitglied der Kirche und gehört zu der Gemeinschaft der Gläubigen. Als vollwertiger Christ darf er alle Sakramente empfangen.

2.      Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung zur Taufe?

Für die Anmeldung werden das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde des Kindes sowie Namen und Adressen der Paten benötigt. Wenn diese aus einem anderen Ort stammen oder einen anderen Wohnsitz haben, braucht es auch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft der Paten in der katholischen Kirche. Diese Patenbescheinigung erhalten die gewünschten Paten von ihrem örtlichen Pfarramt.

3.      Wo melden wir unser Kind zur Taufe an?

Dazu geht man ins Pfarrbüro der Heimatgemeinde. Die Mitarbeiter dort stellen den Kontakt zum Priester her. Alle weiteren Fragen können dann mit diesen geklärt werden.

4.       Können wir unser Kind auch in einer anderen Pfarrgemeinde taufen lassen? Oder in unserem Haus?

Die Taufe in einer anderen Gemeinde ist möglich. Aber die Eltern sollten bedenken, dass das Sakrament auch die Aufnahme in eine Gemeinschaft bedeutet. Und das ist zunächst die am Wohnort. Christsein und Christwerden ist keine Privatangelegenheit; der Glaube kann nur in Gemeinschaft gelebt werden. Deshalb wird nicht in Privathäusern, sondern immer in einer Kirche getauft. Eine Ausnahme bildet die Taufe im Krankenhaus – etwa wenn für das Baby Lebensgefahr besteht.

5.      Darf nur der Pfarrer taufen oder darf auch ich einen Menschen taufen?

Im Normalfall wird die Taufe durch einen Priester oder Diakon gespendet. Einen Sonderfall bildet jedoch die Taufe in einer schweren Notsituation, die von jedem Menschen gespendet werden kann, egal ob Christ oder nicht. Dazu spricht der Spender der Nottaufe die Taufformel, während er den Täufling mit Wasser übergießt.

6.       Ich bin katholisch, mein Mann evangelisch. Können wir unser Kind auch ökumenisch taufen lassen?

Das geht nicht, denn das Kind wird in die Gemeinschaft einer Kirche aufgenommen. Beide Elternteile sollten sich vorher entscheiden, ob ihr Kind Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche werden soll. Wichtig ist dabei die Frage, wer sich die meiste Zeit um das Kind kümmern wird, wer stärker in seiner jeweiligen Konfession verwurzelt ist und dem Kind Gebete und Glaubensinhalte vermitteln will. Bei Unsicherheiten sollten Eltern mit beiden Pfarrern – dem katholischen und dem evangelischen – sprechen. Die beiden Konfessionen erkennen die Taufe aber gegenseitig an. Falls das Kind später einmal seine Konfession wechseln möchte, muss es also nicht neu getauft werden.

7.       Wir sind nicht kirchlich verheiratet. Können wir unser Kind trotzdem taufen lassen?

Jedes Kind hat ein Recht auf die Taufe. Nicht wenige Paare entscheiden sich nach dem Gespräch mit dem Pfarrer aber für eine kirchliche Trauung in Verbindung mit der Taufe ihres Kindes. Diese kombinierte Trauung und Taufe wird mancherorts "Traufe" genannt.

8.       Wie ist das mit den Paten? Gibt es einen Rahmen, was Anzahl, Alter und Konfession der Paten angeht?

Es braucht mindestens eine Patin oder einen Paten; allerdings sind mehr als zwei Paten nach katholischem Recht nicht erlaubt. Paten müssen katholisch sein. Weitere Wegbegleiter für das Kind können Taufzeugen sein. Auch evangelische Christen können Taufzeugen werden. Um die Patenschaft zu übernehmen, muss ein Katholik das 16. Lebensjahr vollendet haben. Und: Vater oder Mutter dürfen nicht Pate ihres Kindes werden.

9.       Können wir für unser Kind einen Taufspruch auswählen?

Diesen Brauch der evangelischen Kirche übernehmen mittlerweile immer mehr katholische Eltern: Der Taufspruch ist in der Regel ein Vers aus der Bibel, den die Eltern auswählen und ihrem Kind als Motto für seinen Lebensweg mitgeben. Das ist erlaubt; keiner will einem Kind einen Segensspruch verwehren. Auf Wunsch trägt der Pfarrer den Satz in die Taufurkunde ein; auf jeden Fall gehört er ins Taufalbum Ihres Kindes.

10.       Braucht unser Kind ein eigenes Taufkleid?

Nein, aber das Taufkleid ist ein wichtiges Symbol. Falls Sie keines kaufen möchten, fragen Sie in der Pfarrei nach. Es gibt weiße Umhänge, die man dem Kind anziehen oder auflegen kann. In manchen Familien ist es Tradition, das Taufkleid von Generation zu Generation weiter zu vererben. Da es nicht jedem Baby passt, ist es sinnvoll, es während der Taufe nur aufzulegen und nicht anzuziehen.

11.       Können Geschwister, Kusinen und Vettern des Täuflings bei der Taufe mit einbezogen werden?

Ja, das ist bei den meisten Taufen möglich und sogar wünschenswert, denn Kinder bekommen so noch einmal unmittelbaren Bezug zu ihrer eigenen Taufe. Kinder könnten ihre Taufkerzen mitbringen oder die Fürbitten sprechen. Am besten sprechen Eltern Ideen und Wünsche zur Gestaltung der Tauffeier vorher mit dem Pfarrer ab. Auch bei einer Familienfeier nach der Taufe können die anderen Kinder etwas für den Täufling basteln, etwa einen Baum aus Tonpapier mit Wünschen oder ähnliches.

12.       Was ist, wenn das Baby in der Kirche schreit?

Das ist überhaupt kein Problem. Pfarrer können damit gut umgehen und warten, bis sich das Kind wieder beruhigt hat. Am besten sorgen die Eltern dafür, dass sie den Weg zur Kirche nicht abgehetzt antreten und somit keine Unruhe auf das Baby übertragen. Nützlich wäre auch, das Kind vorher zu füttern, zu wickeln und ein Getränk, den Schnuller und das Kuscheltier einzustecken.

13.       Muss mein Kind einen Namenspatron haben?

Nein, aber es wäre sehr schön, denn der Namenstag ist ein besonderer Tag im Jahr. In der Taufe ruft Gott das Kind bei seinem Namen und wendet sich ihm persönlich zu. Die Taufe ist also ein guter Anlass, sich näher mit seinem Namen zu beschäftigen. Manche Namen haben auch moderne Kurzformen. Soll es kein Name christlichen Ursprungs sein, kann man dem Kind einen zweiten Namen geben, der auf eine Heilige oder einen Heiligen verweist. Vom Namenspatron kann man ein Bild im Kinderzimmer aufhängen oder Geschichten über die Heilige oder den Heiligen sammeln, um sie dem Kind später zu erzählen.

14.       Was bieten Pfarrgemeinden jungen Familien nach der Taufe an?

In vielen Gemeinden gibt es regelmäßig Krabbelgottesdienste für Eltern mit kleinen Kindern. Darüber hinaus werden Gesprächskreise für Mütter und Väter angeboten. Falls nicht, können sich Eltern etwa einer Taufvorbereitungsgruppe anschließen oder selber einen solchen Kreis ins Leben rufen. Seelsorger und ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrgemeinde werden engagierte Eltern dabei sicher gern unterstützen und begleiten. Aus einem solchen Kreis heraus könnte etwa jährlich eine gemeinsame Erinnerungsfeier gestaltet werden – als Wortgottesdienst mit Tauferinnerung und Kindersegnung. Auch Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft haben viele Angebote und unterstützen Eltern bei der christlichen Erziehung ihrer Kinder.

15.      Kann ich meine Taufe rückgängig machen lassen, wenn ich nicht mehr glaube, oder kann ich mich noch einmal taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsele?

Die Taufe ist nicht nur ein äußerliches Geschehen. Durch sie wird ein unzerstörbares Band mit Gott geknüpft. Daher kann die Taufe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem "unauslöschlichen Charakter" der Taufe. Mit ihr wird man in die Gemeinschaft mit Jesus Christus aufgenommen und gehört von diesem Zeitpunkt an immer zu ihm, auch wenn man selbst nicht (mehr) gläubig ist. Aus diesem Grund ist die Taufe auch nicht wiederholbar, da man den Status des Getauften nie verlieren kann. Die meisten christlichen Religionsgemeinschaften erkennen die Taufe untereinander an. So gilt ein evangelisch getaufter Christ auch in der katholischen Kirche als getauft und umgekehrt.

 

(Quelle: http://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/15-fragen-rund-um-die-taufe)

 

 


Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, melden Sie das bitte im Pfarrbüro an.
Die Anmeldung können Sie telefonisch erledigen oder Sie kommen während der Öffnungszeiten des Büros vorbei.

 

Für die Anmeldung benötigen wir:

 

  • Ihr Familienstammbuch

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings

  • wenn die Taufpaten nicht in unserem Pastoralverbund wohnen, eine Patenbescheinigung der Taufpaten.
    Diese erhalten die Paten im Pfarrbüro der Kirchengemeinde ihres gegenwärtigen Wohnsitzes.

 

Der Pate hat die Aufgabe, die Eltern bei der religiösen Erziehung des Kindes zu unterstützen und den Täufling in die Lebensvollzüge der katholischen Kirche hinein zu begleiten. Somit ist das Patenamt ein Ehrenamt der katholischen Kirche. Darum kann nur ein katholischer Christ Pate werden, der auch nicht aus der Kirche ausgetreten sein darf. Der Pate muss also selbst katholisch getauft, zum Empfang der Eucharistie zugelassen und gefirmt sein. Aus all diesen Gründen beträgt das Mindestalter des Paten ca. 16 Jahre.

Ein getaufter Christ, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, kann nur zusammen mit einem katholischen Paten und zwar als sogenannter Taufzeuge zugelassen werden.

Nach der Anmeldung im Pfarrbüro wird sich der Priester, der Ihr Kind taufen wird, rechtzeitig vor der Taufe telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, und den Termin für einen Taufbesuch bei Ihnen zu Hause vereinbaren.

Nach der Taufe wird eine Taufurkunde ausgestellt und zugesandt.


 

Sie möchten als Erwachsener getauft werden?


Dann bitten wir Sie, einen unserer Priester direkt anzusprechen.
Der wird Sie zu einem ersten Kennenlern-Gespräch einladen. Im Anschluss daran muss er unseren Erzbischof in Paderborn um die Erlaubnis bitten, Sie auf die Taufe (und gleichzeitig den Empfang der Eucharistie und der Firmung) vorzubereiten. Wenn die Genehmigung aus Paderborn erteilt ist, wird der Priester weitere Gespräche mit Ihnen vereinbaren. In diesen Gesprächen wird es darum gehen, Sie mit den Glaubensinhalten und dem kirchlichen Leben vertraut zu machen.
Gegen Ende der Gespräche werden Sie mit dem Priester einen Termin für Ihre Taufe aussuchen.

Gottesdienstzeiten


Sa. 17.00 Uhr Stockkämpen Hl. Messe

Borgholzhausen
So. 09.45 Uhr Hl. Messe
am 5. Sonntag im Monat 09.45 Uhr Wortgottesfeier

Halle
So. 09.45 Uhr Hl. Messe
am. 4. Sonntag im Monat 09.45 Uhr Wortgottesfeier

Steinhagen:
am 1. und 3.Sonntag im Monat um 11.15 Uhr Hl. Messe
am 2. Sonntag im Monat um 11.15 Uhr Wortgottesfeier
am 4. und 5. Sonntag im Monat 09.45 Uhr Hl. Messe

Versmold:
Sonntag um 11.15 Uhr Hl. Messe
am 1. Sonntag im Monat 11.15 Uhr Wortgottesfeier

Werther:
Sonntag um 11.15 Uhr Hl. Messe
am 3. Sonntag im Monat 11.15 Uhr Wortgottesfeier


Weitere Informationen in den Pfarrnachrichten

 

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Diakon

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Beate Cloes
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Doris Kreutzmann
Pfarrsekretärin
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Das Erzbistum Paderborn stellt eine Panoramaansicht der Kirche St. Hedwig zur Verfügung:

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Pastoralverbund Stockkämpen

Viel Glauben auf großer Fläche

Der Pastoralverbund Stockkämpen ist ländlich geprägt. Fünf der sechs Kirchen liegen zentral in den fünf größeren Gemeinden bzw. Städten. Zahlreiche Dörfer und einzelne Häuser liegen auf weiter Fläche um diese herum.

Ein geringer Anteil der Bevölkerung (14,93%) ist katholisch, das entspricht knapp 12.000 Menschen. Der größte Teil der Gesamtbevölkerung von gut 81.500 Personen besteht aus evangelischen Christen.

Der Raum erstreckt sich über 301,48 km². Somit ist die Fläche des Pastoralverbundes Stockkämpen sehr groß, gemessen an der Anzahl der dort wohnenden Katholiken.

Pfarrbüros

Pfarrbüro Halle
Bismarckstr. 13
33790 Halle (Westf)
05201 971 93 80
pfarrbuero@pastoralverbund-stockkaempen.de
Mo+Fr: 10.00 - 12.00
Mi: 16.00-18.00
Pfarrbüro Versmold
Kämpenstr. 8
33775 Versmold
05423 24 35
pfarrbuero@pastoralverbund-stockkaempen.de
Di: 10.00 - 12.00
außerhalb der Schulferien
Pfarrbüro Steinhagen
Breslauerstr. 9
33803 Steinhagen
05204 22 74
pfarrbuero@pastoralverbund-stockkaempen.de
Do: 16.00-18.00
außerhalb der Schulferien

digitales Pfarrbüro


Patenbescheinigung


Auszug aus dem Taufregister (beispielsweise zur Eheschließung)


Messintention


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