Durch das vor Gott und der Kirche gesprochene „Ja“ –Wort, wird deutlich, dass die Ehe wesentlich mehr ist als eine weltliche Verbindung ist. Zwei Menschen spüren, dass ihre Liebe nicht zeitlich begrenzt, sondern auf Dauer angelegt ist. Durch die freiwillige Bindung an den Anderen wird der Mensch nicht in seiner Freiheit beschränkt, sondern erhält der Einzelne Raum sich zu ent-wickeln: Die von Gott in sein Geschöpf gelegten Eigenschaften können so hervortreten und zu seiner vollen Identität führen. Die Treue, die Einheit und die Teilhabe an der Schöpfungskraft Gottes sind unaufgebbare Voraussetzungen für diesen Menschwerdungsprozess. Die Kirche nennt die Ehe eines der sieben „Zeichen der Liebe Gottes“ oder auch „Sakrament“.
Was benötigen Sie für die Eheschließung?
Zunächst muss die Taufe und der Ledigenstand festgestellt werden.
Dies geschieht auf folgende Weise:
a) wenn sie katholisch sind, benötigen sie einen Auszug aus dem Taufbuch der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. Er sollte nicht älter als 6 Monate sein. Er ist kostenfrei!
b) wenn Sie evangelisch sind, benötigen einen pfarramtlichen Nachweis Ihrer Taufe. Der Ledigennachweis wird durch einen Eid sichergestellt.
c) wenn Sie ungetauft sind, können Sie auch einen katholischen Partner heiraten. Hierzu benötigen wir einen Ledigennachweis, der auch durch einen Eid sichergestellt werden kann.
Das Eherecht ist sehr komplex, deshalb kann es nicht in allen Einzelheiten hier dargestellt werden. Sie können sich jederzeit an den Pfarrer wenden. Er wird mit Ihnen die individuelle Situation durchsprechen. Verlassen Sie sich nicht auf „Volkes-Meinung“ ob Sie heiraten können oder nicht. Die meisten Menschen kennen sich verständlicherweise nur ansatzweise im Kirchenrecht aus.
Wichtig: Sprechen Sie möglichst frühzeitig und vor dem Buchen von Gaststätten und anderen Notwendigkeiten den Termin mit dem Pfarrbüro ab. Ein Hochzeitstermin gilt erst verbindlich vergeben, nachdem die amtlicher Feststellung des Ledigenstandes und der Freiheit von Ehehindernissen (=nach der Niederschrift der Ehevorbereitungsprotokolls) erfolgt ist.
Hochzeiten erfordern kein Geld und keinen Prunk. Mindestteilnehmerzahl sind neben dem Priester und den Brautleuten zwei Zeugen!